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   OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93   

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https://dejure.org/1997,6061
OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93 (https://dejure.org/1997,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.1997 - 7 U 273/93 (https://dejure.org/1997,6061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 1997 - 7 U 273/93 (https://dejure.org/1997,6061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit des Anspruchs auf Werklohnzahlung beim BGB-Bauvertrag; Bis zur Auftragsentziehung erbrachte Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten; Gewährleistungsansprüche wegen Ausführungsmängel; Anforderungen an Kündigungs- und Schlussabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfbarkeit der endgültigen Rechnung bei BGB-Bauvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 856
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93
    Der Geltendmachung des Vorschussanspruchs steht zwar nicht entgegen, dass die Beklagte nicht ihrer Darstellung der Klägerin wirksam den Auftrag entzogen hat (vgl. BGH NJW-RR 1989 Seite 849; OLG Celle Baurecht 1994 Seite 250; Werner/Pastor ?Der Bauprozess, 8. Aufl., Rn. 1587 und 1619).
  • OLG Celle, 14.12.1993 - 16 U 10/93

    Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93
    Der Geltendmachung des Vorschussanspruchs steht zwar nicht entgegen, dass die Beklagte nicht ihrer Darstellung der Klägerin wirksam den Auftrag entzogen hat (vgl. BGH NJW-RR 1989 Seite 849; OLG Celle Baurecht 1994 Seite 250; Werner/Pastor ?Der Bauprozess, 8. Aufl., Rn. 1587 und 1619).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93
    Das Gericht folgt der Auffassung, dass auch beim GB-Bauvertrag der Vergütungsanspruch nicht schon mit der Abnahme oder der Abnahmeverweigerung fällig im Sinne des Verjährungsrechtes wird (anderer Auffassung BGH Baurecht 1981 Seite 199).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93
    In der Kündigung lag zugleich eine Abnahmeverweigerung, die für den Verjährungsbeginn der Annahme gleich stand (vgl. BGH NJW 1981 Seite 822).
  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94

    Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93
    Insoweit ist davon auszugehen, dass es inzwischen der Verkehrsauffassung und Treu und Glauben entspricht, dass sowohl die Kündigungsabrechnung wie auch die Schlussrechnung beim BGB-Bauvertrag den in § 14 VOB/B entwickelten Grundsätzen entsprechen muss, damit das Mindestmaß dessen wiedergeben muss, das der Auftragnehmer bei der Klagebegründung anzuführen hat (OLG Hamm, Urteil vom 25.3.96 ? 17 U 117/94).
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